
Oberfranken / Bayern
Sonderweg in Bayern in der Corona-Pandemie: Kein 2G+ in der Gastronomie!
15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung bis zum 09. Februar verlängert
Das bayerische Kabinett verkündete am Dienstag (11. Januar) in München, dass die 2G+ - Regelung in der Gastronomie im Freistaat nicht eingeführt wird. Bayern geht damit seinen eigenen, gesonderten Weg. Diese Maßnahme, die am vergangenen Freitag (07. Januar) beim Bund-Länder-Gipfel mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beschlossen wurde, stieß im Anschluss direkt auf Kritik von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der sich gegenüber dieser Regelung skeptisch zeigte. TVO berichtete.
Status der Booster-Impfung gilt künftig sofort
Für Personen mit der Auffrischungsimpfung entfällt wie bisher in 2G+ - Bereichen der Nachweis eines negativen Corona-Tests. Der Status der Booster-Impfung gilt künftig unmittelbar danach und nicht erst ab dem 15. Tag. Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben. Minderjährige Schülerinnen und Schüler sind von der 2G-Regelung weiterhin befreit, da sie an Schulen regelmäßig getestet werden.
Die Regelungen zur Quarantäne für Kontaktpersonen und Isolation werden zum 11. Januar angepasst:
- Die Dauer von Quarantäne und Isolation beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei waren.
- Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen werden aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort untergebrachten Menschen für die Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation eine Freitestung durch PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests verlangt.
- Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).
- Sobald der Bund die hierfür notwendigen Rechtsänderungen vorgenommen hat, werden künftig enge Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz samt Auffrischungsimpfung vorweisen, sowie vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene, von der Quarantäne ausgenommen.
Die aktuellen bayerischen Corona-Bestimmungen werden zum morgigen Mittwoch (12. Januar) angepasst. Zudem wird die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert.