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Stadt Coburg / Landkreis Coburg

Stadt und Landkreis Coburg: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen mit Niedrigwasser verboten!

Wegen zu geringer Niederschläge haben auch die Bäche und Flüsse in der Stadt und im Landkreis Coburg mit Niedrigwasser zu kämpfen. In fast allen liegt die Wasserführung unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ). Das ist der Mittelwert der niedrigsten Abflüsse eines langjährigen Betrachtungszeitraums. Deshalb ist die Wasserentnahme aus den betroffenen Flüssen und Bächen ab sofort verboten. Das teilte das Landratsamt Coburg am Freitag (21. Juli) mit.

Auch in den kommenden Wochen wohl nicht ausreichend Niederschläge

Insbesondere an kleinen Bächen in den Oberläufen ist die Gefahr groß, dass sie bei weiter sinkenden Pegelständen austrocknen. Weil auch in den kommenden Wochen nicht mit ausreichenden Niederschlägen und damit einer Entspannung der Situation zu rechnen ist, weisen die Stadt und das Landratsamt Coburg auf folgende Rechtslage hin: Wasserentnahmen zur Bewässerung aus Bächen und Flüssen in denen Niedrigwasser herrscht sind durch den Gemeingebrauch, beziehungsweise den Eigentümer- und Anliegergebrauch, nicht mehr abgedeckt und daher unzulässig.

Erlaubnis zur Wasserentnahme bei Niedrigwasser ungültig

Auch wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme vorliegt, muss auf die Mindestwasserführung geachtet werden. Hier sind die Festsetzungen des jeweiligen Bescheids zu befolgen. Auch hier sind Wasserentnahmen bei Niedrigwasser in der Regel verboten. Nähere Auskünfte erteilen die Fachbereiche Wasserrecht am Landratsamt und in der Stadt Coburg, sowie das Wasserwirtschaftsamt Kronach. Beim Niedrigwasser-Lagebericht Bayern und dem gewässerkundlichen Dienst Bayern können die Wasserstände an größeren Gewässern abgefragt werden.

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