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Oberfranken

Verkehrssicherheit im Winter: Diese Fehler können für Autofahrer richtig teuer werden

Der Winter bringt besondere Herausforderungen für Autofahrer mit sich. Schnee, Eis und schlechte Sichtverhältnisse machen eine angepasste Fahrweise und sorgfältige Vorbereitung des Fahrzeugs unerlässlich. Sofern dies nicht vor der Fahrt passiert, kann es teuer werden.

Spezielle Vorschriften für den Winter

Um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, gelten in der kalten Jahreszeit spezielle Vorschriften. Verstöße gegen diese Regelungen können nicht nur die Verkehrssicherheit gefährden, sondern auch mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet werden. Hier sehen Sie Übersicht der häufigsten Verstöße, die im Winter auftreten können, sowie der entsprechenden Sanktionen.

Nicht angepasste Bereifung

In Deutschland gilt eine sogenannte "situative Winterreifenpflicht". Dies bedeutet laut ADAC, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Die landläufige Fausformel "von Oktober bis Ostern (von O bis O)" ist nur ein Hinweis und hat keine rechtliche Relevanz. Die Bußgelder sehen hierfür wie folgt aus:

  • Bußgeld ohne Behinderung: 60 Euro
  • Bußgeld mit Behinderung: 80 Euro
  • Bußgeld mit Gefährdung: 100 Euro
  • Bußgeld mit Unfallfolge: 120 Euro
  • Punkte in Flensburg: ein Punkt

Auch wenn es nicht direkt kontrolliert wird, können Sommerreifen auf winterlichen Straßen bei Unfällen als grob fahrlässig gewertet werden. Die Konsequenzen: Die Kfz-Versicherung kann im Schadensfall unter anderem die Leistungen kürzen.

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Fahrzeug nicht ordnungsgemäß enteist

Autofahrer sind dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug vor dem Antritt der Fahrt vollständig von Schnee und Eis zu befreien. Ansonsten drohen diese Strafen:

  • Fahren mit eingeschränkter Sicht durch nicht freigekratzte Scheiben: 10 Euro
  • Gefährdung anderer durch schlechte Sicht: 25 Euro
  • Komplett eingeschneite Fahrzeuge oder herunterfallende Eisplatten: bis zu 120 Euro und ein Punkt
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Fahren mit Schnee auf dem Dach

Schnee oder Eis auf dem Dach, das während der Fahrt herunterrutschen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte, muss vorab entfernt werden. Bei einer Gefährdung im Straßenverkehr kann es dann teuer werden:

  • Gefährdung oder Sachschaden: bis zu 120 Euro und ein Punkt
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Unnötiges Warmlaufen des Motors

Das Warmlaufenlassen des Motors ist nicht nur schlecht für die Umwelt, sondern auch verboten. Wird die Polizei darauf aufmerksam, droht ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 80 Euro.

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Beleuchtung und Kennzeichen nicht frei von Schnee

Scheinwerfer, Rücklichter und das Kennzeichen müssen von Schnee und Eis befreit sein, um ordnungsgemäß zu funktionieren und sichtbar zu sein. Auch in diesen Fällen kann ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern:

  • Bußgeld bei verdecktem Kennzeichen: 5 Euro
  • Bußgeld bei unzureichender Beleuchtung: bis zu 35 Euro
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