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Feuerwehr Hohenberg an der Eger / Archiv

Waldbrandgefahr in Oberfranken: Regierung ordnet Luftbeobachtung an

Wegen des anhaltenden trockenen Wetters und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr für besonders gefährdete Waldgebiete hat die Regierung von Oberfranken im Einvernehmen mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten Bayreuth vom Freitag (19. April) bis Montag (22. April) den Einsatz von Luftbeobachtern zur Durchführung von Beobachtungsflügen für den gesamten Regierungsbezirk angeordnet.

Beobachtungsflüge an den kommenden Tagen

Die Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt hierfür die Einsatzflugzeuge und die Piloten zur Verfügung. An Bord befinden ausgebildete Luftbeobachter, die die relevanten Waldgebiete aus der Luft auf mögliche Brandgefahren hin absuchen. Wird ein Brand festgestellt, werden die Feuerwehren über die Integrierte Leitstelle alarmiert und die Einsatzkräfte werden vom Luftbeobachter zur Einsatzstelle gelotst. Die Einsatzkosten der Luftbeobachtung trägt die Regierung von Oberfranken aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds.

Appell an Waldbesucher

Die Regierung von Oberfranken appelliert an alle Besucher der oberfränkischen Wälder, äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Schon ein Funke oder eine weggeworfene Zigarettenkippe können Gras, Nadelstreu und am Boden liegende Zweige entzünden und einen folgenschweren Brand auslösen. Zudem sollte wegen des Brandrisikos durch heiße Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund geparkt werden. Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gilt ohnehin ein Rauchverbot im Wald.

Mittwoch (17. April) / Stufe 3 für folgende Regionen (Quelle: DWD):

  • Frankenwald / Hof (Landkreis Hof)
  • Lautertal - Oberlauter (Landkreis Coburg)
  • Frankenwald / Kronach / Landkreis Kronach
  • Fichtelgebirge / Wunsiedel - Schönbrunn (Landkreis Wunsiedel)
  • Fichtelgebirge / Fichtelberg - Hüttstadl (Landkreis Bayreuth)
  • Fränkische Schweiz / Gräfenberg - Kasberg (Landkreis Forchheim)

 

Mittwoch (17. April) / Stufe 4 für folgende Regionen (Quelle: DWD):

  • Frankenwald / Teuschnitz (Landkreis Kronach)
  • Fichtelgebirge / Selb - Lauterbach (Landkreis Wunsiedel)
  • Heinersreuth - Vollhof (Landkreis Bayreuth)
  • Bamberg
  • Steigerwald / Ebrach (Landkreis Bamberg)

Hinweise zum Verhalten

  • Brände und Rauchentwicklung müssen sofort unter der Rufnummer 112 gemeldet werden
  • Rauchen und offenes Feuer sind im Wald und Waldrandnähe strikt verboten
  • Waldzufahrten sind unbedingt für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge freizuhalten
  • Abgesperrte Wälder dürfen keinesfalls betreten werden
  • Auch durch Sonnenstrahlen, die sich auf Glas bündeln, kann sich Gras und Unterholz entzünden. Deshalb sind Glasflaschen oder –scherben unbedingt ordnungsgemäß zu entsorgen und dürfen nicht liegen gelassen werden
  • Autofahrer sollen nur ausgewiesene Parkplätze benutzen, da heiße Katalysatoren jederzeit trockenes Gras unter dem Auto entzünden können
  • Im Übrigen ist auch außerhalb der Wälder, wo offenes Feuer nicht verboten ist, beim Grillen und bei Lagerfeuern allerhöchste Vorsicht geboten

 

>>> Weitere Informationen zum Waldbrandgefahrenindex auf der Seite des DWD <<<

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