
Weiterhin hohe Waldbrandgefahr in Oberfranken: Luftbeobachter im Einsatz!
Wegen des anhaltenden trockenen Wetters und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr für besonders gefährdete Waldgebiete hat die Regierung von Oberfranken im Einvernehmen mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten Bayreuth den Einsatz von Beobachtungsflügen für den gesamten Regierungsbezirk angeordnet. Die Luftbeobachter sind vom Samstag (11. August) bis Montag (13. August) im Einsatz.
Beobachtungsflüge über das Wochenende
Die Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die Einsatzflugzeuge und die Piloten zur Verfügung. An Bord der eingesetzten Flugzeuge befinden sich neben den Piloten ausgebildete Luftbeobachter, die die relevanten Waldgebiete aus der Luft auf mögliche Brandgefahren hin absuchen. Wird ein Brand festgestellt, werden die Feuerwehren über die Integrierte Leitstelle alarmiert und die Einsatzkräfte werden vom Luftbeobachter zur Einsatzstelle gelotst.
Freitag (10. August) / Stufe 1 für folgende Regionen (Quelle: DWD):
- Fichtelgebirge / Selb – Lauterbach (Landkreis Wunsiedel)
- Fichtelgebirge / Fichtelberg – Hüttstadl (Landkreis Bayreuth)
Freitag (10. August) / Stufe 2 für folgende Regionen (Quelle: DWD):
- Fichtelgebirge / Wunsiedel – Schönbrunn (Landkreis Wunsiedel)
Freitag (10. August) / Stufe 3 für folgende Regionen (Quelle: DWD):
- Frankenwald / Teuschnitz (Landkreis Kronach)
- Frankenwald / Hof (Landkreis Hof)
- Lautertal – Oberlauter (Landkreis Coburg)
- Heinersreuth – Vollhof (Landkreis Bayreuth)
- Bamberg
- Steigerwald / Ebrach (Landkreis Bamberg)
- Fränkische Schweiz / Gräfenberg – Kasberg (Landkreis Forchheim)
Freitag (10. August) / Stufe 4 für folgende Regionen (Quelle: DWD):
- Frankenwald / Kronach / Landkreis Kronach
Regierung appelliert an die Bevölkerung
Die Regierung von Oberfranken appelliert an alle Besucher der oberfränkischen Wälder, äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Schon ein Funke oder eine weggeworfene Zigarettenkippe können Gras, Nadelstreu und am Boden liegende Zweige entzünden und einen folgenschweren Brand auslösen. Zudem sollte wegen des Brandrisikos durch heiße Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund geparkt werden. Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gilt zudem ein Rauchverbot im Wald.
Hinweise zum Verhalten
- Brände und Rauchentwicklung müssen sofort unter der Rufnummer 112 gemeldet werden
- Rauchen und offenes Feuer sind im Wald und Waldrandnähe strikt verboten
- Waldzufahrten sind unbedingt für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge freizuhalten
- Abgesperrte Wälder dürfen keinesfalls betreten werden
- Auch durch Sonnenstrahlen, die sich auf Glas bündeln, kann sich Gras und Unterholz entzünden. Deshalb sind Glasflaschen oder –scherben unbedingt ordnungsgemäß zu entsorgen und dürfen nicht liegen gelassen werden
- Autofahrer sollen nur ausgewiesene Parkplätze benutzen, da heiße Katalysatoren jederzeit trockenes Gras unter dem Auto entzünden können
- Im Übrigen ist auch außerhalb der Wälder, wo offenes Feuer nicht verboten ist, beim Grillen und bei Lagerfeuern allerhöchste Vorsicht geboten
>>> Weitere Informationen zum Waldbrandgefahrenindex auf der Seite des DWD <<<